17.06.2025
Die Bundesregierung wirft der AfD-Fraktion in ihrer Antwort (BT-Drs. 21/449) auf eine Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/265) Überkontrolle vor. Die Fraktion hatte eine Anfrage mit dem Titel "Rechtliche Verfahren unter Beteiligung des Bundesministeriums der Finanzen bzw. dessen zuständigen Bundesministers" gestellt. Bei zahlreichen der darin erfragten Einzelaspekte ist darin aus Sicht der Bundesregierung "die Grenze administrativer Überkontrolle" erreicht.
In der Vorbemerkung zu ihren Antworten hält die Bundesregierung der Fragestellerin vor, dass ihre Fragen sich nicht auf die anwaltlichen Kosten von gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren beschränkten, sondern zusätzlich "bei fast allen Fragen Aktenzeichen, Namen der Prozessvertreter, Namen der Antragsgegner, Datum der Einreichung der Klagen etc. erfragt" würden. "Die erfragten Einzeldaten zum Aktenzeichen etc. deuten darauf hin, dass die Fragesteller politische Kontrolle mit umfassender Fach- und Rechtsaufsicht gleichsetzen", stellt die Bundesregierung fest.
Sie unterstehe jedoch "als eigenständiges Verfassungsorgan lediglich der politischen Kontrolle des Bundestages". Die Bundesregierung werde bis auf die Anzahl der Verfahren und deren Kosten sowie zum Ausgang behördlicher Strafanträge und -anzeigen daher keine weiteren Auskünfte zu einzelnen Verfahren erteilen.
Im ersten Quartal 2025 hat das Bundesfinanzministerium (BMF) den weiteren Antworten zufolge eine Disziplinarklage initiiert. Zudem sei das BMF in dieser Zeit an 33 Verfahren als Beklagter oder Antragsgegner beteiligt gewesen. Strafanzeigen hat das BMF selbst in dieser Zeit nicht gestellt.
Deutscher Bundestag, PM vom 16.06.2025