19.09.2025
Das BMF hat mit Schreiben vom 29.08.2025 (IV C 5-S 2533/00123/007/007) die Lohnsteuerbescheinigung 2026 veröffentlicht. Dies meldet der Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt.
Er weist dabei auf Folgendes hin: Bei den vom Arbeitgeber berücksichtigten Lohnsteuerabzugsmerkmalen würden die Beiträge zur Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung bescheinigt. Die Bescheinigung des bislang unter Nummer 28 tatsächlich im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigten Teilbetrags der Vorsorgepauschale für die private Basiskranken- und Pflege-Pflichtversicherung entfalle ab 2026.
Steuerberaterverband Niedersachsen Sachsen-Anhalt, PM vom 15.09.2025